Über OpARA
OpARA (Open Access Repository and Archive) ist das gemeinsame Repositorium für digitale Forschungsdaten der TU Dresden (TUD) und der TU Bergakademie Freiberg (TUBAF) und bietet Forschenden die Möglichkeit, ihre digitalen Forschungsdaten zu archivieren und optional Dritten unter einer Open-Access-Lizenz zugänglich zu machen. Siehe Dienstbeschreibung für mehr Information. Lesen Sie bitte OpARA-Nutzungsbedingungen und Richtlinien zum Datenerhalt bevor Sie OpARA-Leistungen nutzen.
Dienstbeschreibung
Dienstanbieter
OpARA wird vom Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen der TU Dresden (ZIH) in Zusammenarbeit mit dem Universitätsrechenzentrum der TU Bergakademie Freiberg (URZ) betrieben. Nähere Informationen können dem OpARA Impressum entnommen werden.
Zweck
Der Dienstanbieter beabsichtigt, ihm zur Archivierung übergebene digitale Forschungsdaten zu erhalten und der Flüchtigkeit der Daten entgegenzuwirken. Dabei gewährleistet der Dienstanbieter eine Archivierung und Verfügbarkeit der bei ihm gespeicherten Daten für die Dauer von mindestens zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Speicherung. Für den Fall einer aus wichtigem, unabwendbarem Grund erfolgenden Einstellung des Dienstes verpflichtet sich der Dienstanbieter, die an ihn übermittelten Daten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erhalten und sie auf Verlangen dem Eigentümer zur Verfügung zu stellen.
Zugriff
Der Zugriff auf den Dienst erfolgt über mit dem Internet verbundene Server des Dienstanbieters. Die Nutzer des Dienstes werden unterschieden in authentifizierte Nutzer (über den Login der beteiligten Universitäten) und anonyme Besucher.
Archivierung und Speicherung von Daten
Forschungsdaten können von authentifizierten Nutzern hochgeladen und zur Archivierung und/oder Publikation freigegeben werden. Daneben können ergänzende digitale Objekte, insbesondere Metadaten, im Rahmen eines automatisierten, selbsttätigen Verfahrens in OpARA zur Speicherung gelangen.
Nach Abschluss der Einreichung und des Begutachtungsprozesses werden die Datenpakete in mindestens zwei Kopien in räumlich getrennte Bandarchive migriert. Dadurch wird eine hohe Ausfallsicherheit sowie Wiederherstellbarkeit der Daten gewährleistet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der TU Dresden.
Veröffentlichung von Daten
Die hochgeladenen Daten dürfen von allen Nutzern und Nutzerinnen des Dienstes im Rahmen der vom Eigentümer vergebenen Lizenz und Zugriffsbeschränkungen eingesehen und genutzt werden.
Open-Access-Lizenzen erlauben den freien Zugang zu den Daten. Die weitere Nutzung der Daten kann jedoch unterschiedlich geregelt werden.
Daten können auch mit Zugangsbeschränkungen (z. B. für einen bestimmten Personenkreis) in OpARA abgelegt werden. Gründe können z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen in industriefinanzierter Forschung oder der Schutz persönlicher Daten sein.
Die in OpARA gespeicherten Daten sind insbesondere mittels ihrer Metadaten durch Suchmaschinen auffindbar, sofern die Zugriffsbeschränkungen dies erlauben.
Löschung von Daten
Die Daten werden für mindestens zehn Jahre archiviert. Anschließend wird mit dem Einreicher der Daten oder dessen Rechtsnachfolger eine weitere Aufbewahrung oder Löschung der Daten vereinbart.
Archivierte Daten können nur unter Angabe von schwerwiegenden Gründen vor Ablauf der 10-Jahres- oder anderer vereinbarter Fristen gelöscht werden. Eine Umgehung der Löschung durch eine mögliche Sperrung der oder Zugriffskontrolle auf die Daten ist vorher abzuklären.
Beratung und Schulung
Eine Beratung (z. B. zur Auswahl zu archivierender Forschungsdaten und deren Datenformate oder zur Auswahl von Lizenzen) wird empfohlen. Ein Termin kann über die Kontaktstelle Forschungsdaten vereinbart werden.
Im Rahmen der Kontaktstelle werden auch Schulungen zur Nutzung des Dienstes angeboten.
Nutzung des Dienstes
Die Nutzer müssen ihrerseits die OpARA-Nutzungsbedingungen akzeptieren und die OpARA-Richtlinien befolgen.
Kosten
Für die Einreichung von Daten durch Angehörige der TU Dresden und der TU Bergakademie Freiberg fallen im Rahmen der zehnjährigen Archivierung und Publikation keine Kosten an.
Richtlinien zum Datenerhalt
Die minimal garantierte Archivierungsdauer beträgt zehn Jahre, unabhängig vom Inhalt der archivierten Daten.
Der Eigentümer/die Eigentümerin der Daten kann eine längere Archivierungsdauer anfordern, z. B. 20 Jahre, fünf Jahre nach dem letzten Abruf oder unbegrenzt. Diese längere Archivierungsdauer ist unter Umständen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ein unbegrenzter Zeitraum wird nur für unter einer Open-Access-Lizenz veröffentlichte Daten angeboten.
Daten, die unter Open-Access-Bedingungen archiviert werden, werden wie gefordert aufbewahrt.
Für archivierte Daten, die nur eingeschränkt zugreifbar sind (z. B. begrenzter Nutzerkreis oder verschlüsselte Daten), wird nach Ablauf der zehnjährigen Archivierungsfrist regelmäßig (z. B. alle fünf Jahre) beim Eigentümer nachgefragt, ob die Daten noch immer aufbewahrt werden sollen. Nur bei positiver Rückmeldung verbleiben die Daten im Archiv, ansonsten können sie vom Dienstbetreiber entfernt werden.